AGB's
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Grundverhältnis
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan, gibt die als Vertragspartner / Rechnungsempfänger bezeichnete Person (im folgenden bezeichnet als Vertragspartner) ein Angebot auf Abschluss eines Lehrgangs-/Seminarvertrages ab. Der Lehrgangs-/Seminarvertrag kommt mit der Annahme des Antrages durch Herrn Basil Nissan, Inhaber der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan, Geschäftsanschrift: Rüttenscheider Straße 89, 45130 Essen (im folgenden bezeichnet als BASIL Friseurakademie / Basil Nissan), zwischen ihm und der auf der Anmeldung als Vertragspartner/Rechnungsempfänger bezeichneten Person zustande. Der Vertragspartner verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Der Inhalt des Lehrgangs-/Seminarvertrages ergibt sich im einzelnen aus der bei der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan jeweils zugrunde liegenden Veranstaltungskonzeption und den gemachten Angaben auf der Anmeldung, unter Einbeziehung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die auf der Anmeldung als Teilnehmer bezeichnete Person, wird aufgrund des Vertrages zur Teilnahme am geforderten Lehrgang bzw. Seminar berechtigt. Die als Vertragspartner bezeichnete Person schuldet der Entrichtung die Seminargebühr.
§ 2 Fälligkeit der Lehrgangs-/Seminargebühr
Die Seminargebühren für Tages- und Abendlehrgänge sind am Tag des auf der Anmeldung vermerkten Datums des Lehrgangsbeginns sofort in einer Summe fällig. Dieses gilt unbeachtlich einer von der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan veranlassten Verschiebung des Lehrgangsbeginns.
§ 3 Höhe der Lehrgangsgebühren
Die Höhe der Lehrgangsgebühr richtet sich nach der jeweilig zu Lehrgangsbeginn gültigen Preisliste der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan.
§ 4 Kündigung durch den Vertragspartner / Nichtteilnahme
Kündigungen des Vertragsverhältnisses können auf Seiten des Vertragspartners nur von ihm selber ausgesprochen werden. Eine vom Lehrgangsteilnehmer ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, wenn er nicht zugleich der Vertragspartner ist. Kündigungen seitens des Vertragspartners haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Eine vom Vertragspartner mündlich oder fernmündlich erklärte Kündigung ist in jedem Fall unwirksam. Die Beweislast für den Zugang der Kündigungserklärung trägt der Vertragspartner.
Bei vom Vertragspartner ausgesprochenen Kündigungen innerhalb von zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn sind die vollen Lehrgangsgebühren zu zahlen.
Bei vom Vertragspartner ausgesprochenen Kündigungen innerhalb von vier Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 50 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen.
Bei vom Vertragspartner ausgesprochenen Kündigungen innerhalb von acht Wochen vor Lehrgangsbeginn sind 25 % der Lehrgangsgebühren zu zahlen.
Nichtantritt zum Lehrgangsbeginn, vorzeitige Beendigung der Teilnahme oder unregelmäßige Teilnahme (Fehlzeiten) befreien den Vertragspartner nicht von seiner Verpflichtung zur Entrichtung der vollen Lehrgangsgebühren.
§ 5 Verschiebung und Absage des Seminars durch die BASIL Friseurakademie / Basil Nissan
Die BASIL Friseurakademie / Basil Nissan behält sich vor, den Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen zu verschieben oder einen Lehrgang oder ein Seminar gänzlich abzusagen. Die Verschiebung und Absage eines Lehrgangs werden den Teilnehmern durch Aushang oder mündliche oder fernmündliche Erklärung mitgeteilt. Im Falle der gänzlichen Absage eines Lehrgangs oder Seminars kann der Vertragspartner wählen, ob die bereits entrichtete Lehrgangs- oder Seminargebühr erstattet, oder auf einen anderen Lehrgang angerechnet wird.
§ 6 Leistungsstörungen
Die BASIL Friseurakademie / Basil Nissan ist berechtigt, den Vertrag in jedem Fall einer durch den Lehrgangsteilnehmer oder den Vertragspartner begangenen schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht zu kündigen.
Der Lehrgangsteilnehmer ist verpflichtet, den Anordnungen des Lehrgangsleiters und der Beschäftigten der BASIL Friseurakademie / Basil Nissan Folge zu leisten. die BASIL Friseurakademie / Basil Nissan ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einem Lehrgang/Seminar auszuschließen und den Vertrag zu kündigen, wenn dieser gegen die Seminarordnung oder die am Lehrgangsort geltende Hausordnung verstößt oder trotz mündlicher Ermahnung den Unterricht stört oder wiederholt unentschuldigt fehlt.
Die Verpflichtung des Vertragspartners zur vollständigen Entrichtung der Lehrgangs-/Seminargebühr bleibt von dem Ausschluss des Teilnehmers und von der wegen des Fehlverhaltens oder der Verletzung einer vertraglichen Haupt- oder Nebenpflicht ausgesprochenen Kündigung unberührt. Die Lehrgangs-/Seminargebühr ist im Falle der von dem BASIL Friseurakademie / Basil Nissan ausgesprochenen Kündigung sofort in einer Summe fällig.
Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist die BASIL Friseurakademie / Basil Nissan berechtigt, den Lehrgangsteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen und den Lehrgangs-/Seminarvertrag zu kündigen. Auch in diesem Fall ist die Lehrgangsgebühr sofort in einer Summe fällig und vom Vertragspartner voll zu entrichten.
Der Vertragspartner kann in keinem Fall des Ausschlusses eines Lehrgangsteilnehmers und/oder der Kündigung des Vertrages die Erstattung bereits geleisteter Lehrgangsgebühren verlangen.
Soweit nicht anders von Vetragspartner mitgeteilt, erklärt sich dieser mit der Veröffentlichung von während der Seminare aufgnenommen Fotos/Videos auf der Homepage und den Präsenzen auf sozialen Medien einverstanden.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, gilt für die Vertragsparteien als Erfüllungsort und Gerichtsstand Essen als vereinbart.
§ 8 Schriftformerfordernis für Abweichungen und Änderungen
Jede Vereinbarung einer Abweichung von den oben genannten Bedingungen ist nur gültig, wenn sie von dem BASIL Friseurakademie / Basil Nissan schriftlich bestätigt wurde. Mündliche Nebenabreden zu diesen Geschäftsbedingungen sind nicht getroffen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die der unwirksamen Regelung im Rahmen des rechtlich zulässigen möglichst nahe kommt.